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RAHMENBEDINGUNGEN

Verschwiegenheitspflicht

Als Psychotherapeutin bin ich gesetzlich zur uneingeschränkten Verschwiegenheit über sämtliche Therapieinhalte verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht gilt während und nach Beendigung einer Therapie und wird im österreichischen Psychotherapiegesetz geregelt. Ausnahmen der Verschwiegenheitspflicht stellen eine akute Selbst- oder Fremdgefährdung dar.

Setting

Die Dauer und Frequenz einer Psychotherapie werden individuell angepasst. Je nach Wunsch, Therapieziel und Auftrag wird gemeinsam eine Frequenz festgelegt, die jederzeit nach Bedarf verändert werden kann. Die Dauer einer Psychotherapie ist individuell und kann jederzeit auf Wunsch beendet werden.

Absageregelung

Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung nicht einhalten können, bitte ich Sie, um rechtzeitige Absage, spätestens 24 Stunden davor. Danach bzw. bei Nichterscheinen ist das Honorar aufgrund der nicht mehr möglichen Vermittlung der Sitzung zur Gänze fällig.

Psychotherapie via Online oder Telefon

Therapien können auf Wunsch und nach Bedarf auch via Videoanruf oder telefonisch stattfinden. Für nähere Informationen würde ich Sie bitten, mit mir Kontakt aufzunehmen.

Rahmenbedingungen: Text
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